Preise
2024
mit Frühstück
€ 55
/NachtVor- und Nebensaison
02.04.2024 – 17.05.2024
11.10.2024 – 01.11.2024
mit Frühstück
€ 62
/NachtOstern und Hauptsaison
28.03.2024 – 01.04.2024
18.05.2024 – 10.10.2024
mit Halbpension
Halbpension
€ 73
/NachtVor- und Nebensaison
02.04.2024 – 17.05.2024
11.10.2024 – 01.11.2024
Halbpension
€ 80
/NachtOstern und Hauptsaison
28.03.2024 – 01.04.2024
18.05.2024 – 10.10.2024
Kinderermäßigung (bis 2,99 Jahre)
€ gratis
im Elternzimmer mit drittem BettKinderermäßigung (3–9,99 Jahre)
€ -50%
im Elternzimmer mit drittem BettKinderermäßigung (10–13,99 Jahre)
€ -30%
im Elternzimmer mit drittem BettDie Preise verstehen sich pro Person und Tag.
Zuschlag bei Buchung unter 4 Nächten € 5,00
Zuschlag Doppelzimmer als Einzelbelegung € 15,00
Hund pro Tag ohne Futter € 5,00
Ortstaxe ab 01.01.2024 2,30€
Haselstaude Angebotswochen
Stornobedingungen
gemäß Art. 1382 ZGB
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des italienischen Konsumentenschutzkodexes zu. Dennoch räumen wir Ihnen ein Rücktrittsrecht zu folgenden Stornobedingungen ein: Bis spätestens 60 Tage vor dem Ankunftstag kann die Reservierung ohne Entrichtung einer Stornogebühr aufgelöst werden.
- Stornierung bis spätestens 60 Tage vor dem Ankunftstag: 35% der vereinbarten Gesamtsumme.
- Stornierung bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag: 50% der vereinbarten Gesamtsumme.
- Stornierung bis spätestens 3 Tage vor dem Ankunftstag: 80% der vereinbarten Gesamtsumme.
- Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Ankunftstag: 100% des vereinbarten Gesamtsumme.
Bei Nicht-Erscheinen des Gastes („no Show“) bzw. bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist das Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihren Urlaub später oder gar nicht antreten können! Vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung.
Die Preise verstehen sich pro Person und Tag, wenn nicht anders angegeben. Inklusive aller Abgaben (zzgl. Ortstaxe) bei einem Mindestaufenthalt von vier Übernachtungen. Wenn weniger, Aufschlag von je € 5,00.- / Tag.
ORTSTAXE AB 2014
Mit 1. Jänner 2014 wird in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt.
Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.
Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.